Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- der An- und Verkauf von Immobilien (Wohnungen, Häuser, Gewerbeobjekte, Grundstücke), - die Projektentwicklung, - die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume sowie von Darlehensverträgen sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge einschließlich der Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und - die erlaubnispflichtige Bauträgertätigkeit gemäß § 34 c Abs. 1 Nr. 3 a) GewO.