Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Liquidatoren Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Unternehmensberatung, insbesondere die Erbringung von Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere Erstellung von Liquiditätsplänen, Betriebszweigauswertungen, Gutachtertätigkeiten, Finanzierungs- und Investitionsplanung und Erstellung von digitalen Finanzberichten.