Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Arbeitsschutzberatung und -betreuung, Brandschutzberatung und -betreuung, Baustellenkoordination, Schulungen, Hygieneberatung, Managementberatung, Prüfungen nach BetrSichV (= Betriebssicherheitsverordnung) und DGUV V3 (= Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3), Spielplatzprüfungen nach DIN EN 1176/77 sowie Gutachten in den vorgenannten Fachbereichen, ferner der Vertrieb von Arbeitsschutzartikeln und medizinischen Artikeln (außer Arzneimitteln) sowie von Defibrillatoren.