Sofern nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Besteht die Geschäftsführung aus mehreren Personen, so sind diese nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Die Gesellschafterversammlung kann einzelnen Mitgliedern der Geschäftsführung Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die Geschäftsführer können von der Gesellschafterversammlung für einzelne Rechtsgeschäfte von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit dem Caritasverband für die Region Kempen-Viersen e.V., der Allgemeines Krankenhaus Viersen Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der St. lrmgardis-Krankenhaus Süchteln GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
der Betrieb einer Einrichtung zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Fachkräften in Gesundheits- und Pflegeberufen sowie von Assistenz- und Betreuungskräften. Zweck ist die Sicherung des Nachwuchses von qualifiziertem Personal für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere Einrichtungen der Gesundheits- und Altenpflege. Hierzu unterhält die Gesellschaft eine Bildungseinrichtung, in der alle in Satz 1 genannten Berufe ausgebildet und die entsprechenden Qualifikationen vermittelt werden können. Die Gesellschaft übernimmt mit ihrer Einrichtung (Pflegeschule) ausschließlich den schulischen Teil der Ausbildung für die genannten Aus-, Fort- und Weiterbildungen.