Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Beratung von Unternehmen, insbesondere im Bereich der digitalen Transformation sowie die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich von Geschäftsmodell-Entwicklungen, Strategie-, Prozess- und Organisations-Entwicklungen, Unternehmensgründungen und Finanzplanungen sowie die Zurverfügungstellung von Management-Kapazitäten und der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.