Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Dienstleistungen betreffend Hausmeister-, Verwalter- und Personalabrechnungstätigkeiten für Betreuungs- und andere Einrichtungen, insbesondere für Kindertagesstätten, sowie deren Unterstützung bei der Geschäfts- und Betriebsführung, schließlich die Herstellung von und der Handel mit Betreuungs- und Arbeitsmaterialien für Kindertagesstätten.