Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- die Vermittlung von Immobilien und des Abschlusses von Mietverträgen, - der Einzelhandel mit Telekommunikationsartikeln sowie die Vermittlung entsprechender Verträge für alle Netze, - der Einzel- und Versandhandel mit Hard- und Software sowie Zubehör und Austausch von Komponenten im EDV-Bereich sowie Beratung in diesem Bereich