Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft gegenüber den Beteiligungsgesellschaften, der BLD Betonlogistik Deutschland GmbH, der BLWE Betonlogistik Weser-Ems GmbH und der BLNW Betonlogistik Nord-West GmbH mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
der Transport von Baustoffen, insbesondere Transportbeton, Mörtelprodukten sowie Fließestrichen sowie der Einsatz von Betonförderpumpen im Auftrag und für Rechnung Dritter.