Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Liquidatoren Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Einzel- und Großhandel mit KFZ-Teilen und KFZ-Zubehör, die Teileentwicklung für Kraftfahrzeuge, der Handel mit sowie der Im- und Export von Kraftfahrzeugen, der Aus- und Umbau von Kraftfahrzeugen, Maßnahmen zur Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen, die Organisation und Durchführung von Rennsportevents