Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
die Verwaltung von eigenem Vermögen sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Firma Ivangs Bauservice GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Viersen, deren Gegenstand Hallenbau, Montage von Dach- und Fassadenelementen und Abbrucharbeiten ist.