Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a) Allgemeiner Maschinenbau - Konstruktion und Design von Bauteilen - Baugruppenerstellung - Entwicklung - Erstellung von Fertigungszeichnungen - Anfertigung von Bauteilen mittels CNC Zerspanungstechnologie - Mitarbeit an Forschungsprojekten - Befund von Bauteilen und Prüfprotokollerstellung b) Fotografie - Bilderstellung und Bearbeitung - Erstellung von Videoaufnahmen - Videozuschnitt und -bearbeitung - Drohnenflugvideoerstellung - Erstellung von Internetpräsenzen - Erstellung von Logos und Layouts und alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten.