Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
ist eine Forschungseinrichtung zur Förderung und Durchführung der angewandten Forschung in der Fahrzeugtechnik Hierzu zählen u.a. · Durchführung von freigewählten Forschungsvorhaben, insbesondere die Beteiligung an und Durchführung von öffentlich geförderten Forschungsprojekten und Vertragsforschung, · Erarbeitung, Vorbereitung, Umsetzung und Durchführung von kooperativen Forschungsprojekten mit Unternehmen und anderen Forschungseinrichtungen, · Transfer der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse auf den genannten Gebieten zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, insbesondere in der Unterstützung kleinerer und mittelständischer Unternehmen, · Durchführung von Symposien, Seminaren und Workshops zur Vermittlung von wissenschaftlichen Kenntnissen in Aus- und Weiterbildung, · die Verbreitung von Forschungsergebnissen durch Vorträge und Veröffentlichungen.