Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer (010)
Auswahl befreiung Von181BGB › Befreiung Von181BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Prokura › … › Sachliche Erweiterung Prokura
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (002)
Gegenstand
die Projektentwicklung und -begleitung sowie die Abwicklung von Bauvorhaben aller Art, ferner der An- und Verkauf von Immobilien und Mobilien. Tätigkeiten im Sinne des § 34c GewO sind ausgeschlossen.