Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der Gasnetzgesellschaft Schwalmtal mbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Gasnetzgesellschaft Schwalmtal mbH & Co. KG mit Sitz in Schwalmtal.