Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Beratung von Behörden, Kinder- und Jugendhilfeinstitutionen sowie anderen sozialen Einrichtungen und Unternehmen, Vermittlung zwischen Behörden und Kinder- und Jugendhilfeinstitutionen sowie anderen sozialen Einrichtungen und Unternehmen sowie die Vermittlung von gewerblichen Unternehmen, gemeinnützigen Unternehmen und sonstigen Firmen.