Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt dieser allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Liquidatoren gemeinsam oder von einem Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Liquidatoren Einzelvertretungsbefugnis und die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst im eigenen Namen oder als Verteter Dritter unbeschränkt zu vertreten.