Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Liquidatoren Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Unternehmensentwicklung und -steuerung sowie Performanceoptimierung, die Auf- und Umsetzung von Projekten, das Steuern und Lenken von Projekten, das Steuern und Lenken von Abteilungen und Fachbereichen, das Entwickeln und Optimieren von Prozessen innerhalb der Unternehmen und Fachbereichen sowie das Erstellen von Fachkonzepten.