Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, das Organisieren und Abhalten von Seminaren im In- und Ausland, die Erstellung von Gutachten und die Erstellung und Publikation von Seminarbroschüren für die rechts- und steuerberatenden Berufe sowie die Erbringung aller dazu erforderlicher Genehmigungen. Die Fort- und Ausbildungsveranstaltungen sowie die Seminare entsprechen wissenschaftlichen Standards. Alle Tätigkeiten sind vom Unternehmensgegenstand nur erfasst, soweit hierzu keine staatliche Genehmigung oder Zulassung erforderlich ist.