Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen (012)
Gegenstand
die Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft, die die Vertretung von Industrieunternehmungen zum Zwecke der Vermittlung von Aufträgen, insbesondere auf dem Gebiet der Elektrotechnik, sowie den Handel mit Produkten der Elektrotechnik zum Gegenstand hat.