Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
die Beteiligung an Handelsgesellschaften mit Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung, insbesondere an der noch zu errichtenden Franz Josef Weber GmbH & Co. KG, deren Gegenstand die Ausführung von Putz- und Stuckarbeiten sowie Trockenbauarbeiten mit allen dazugehörenden Tätigkeiten sein wird.