Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator vorhanden,so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren vorhanden, so vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Die Gesellschafterversammlung kann jedem Liquidator die alleinige Vertretungsbefugnis übertragen.
Gegenstand
die Erbringung von Beratungsleistungen bis hin zu Interims-Management-Funktionen für Unternehmen, insbesondere in Gründungs- und Umbruchsphasen. Darüber hinaus tätigt das Unternehmen Direktinvestitionen in verschiedene Asset-Klassen zur Erzielung sowohl von Mehrheits- als auch von Minderheitsbeteiligungen.