Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann bestimmt werden, dass bei Bestellung mehrerer Geschäftsführer die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten wird und dass Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind.
Gegenstand
der Betrieb einer Spedition und die Durchführung von Transport- und Logistikleistungen sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen aller Art, soweit sie keiner Erlaubnis bedürfen, von Grundvermögen und sonstigem Anlagevermögen.