Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Montage, Fundamentierung, Kontrolle, Wartung und Reparatur von Spielgeräten, Überdachungen und Außenanlagen, die Lieferung von Ersatzteilen und Spielgeräten, beratende Tätigkeit, Ingenieur- und Bauleistungen.