Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume; die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung.