Die Gesellschaft hat zwei oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Gesellschaft bezweckt den Handel, die Produktion, Montage, den Service und Unterhalt von Produkten, Installationen und Spezialkonstruktionen insbesondere für den öffentlichen Raum, Gebäude, Plätze, Bahnhöfe, Flughäfen und den öffentlichen und privaten Verkehr. Dies beinhaltet Metall-, Stahl- und Feineisenbau, Glaskonstruktionen und Lichtlösungen sowie die Produktion von und den Handel mit mechanischen, elektrischen und elektronischen Installationen.