Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
das Halten, der Erwerb, die Veräußerung und das Verwalten von Beteiligungen sowie die Verwaltung von eigenem Vermögen