Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
der Bau, die Montage, die Wartung und die Instandhaltung von kältetechnischen Einrichtungen für Klima-, Lüftungs- und Schankanlagen und für Wärmepumpen sowie von Schankanlagen selbst, die Reinigung von Bierleitungen sowie der Verkauf und der Handel mit entsprechendem Zubehör