Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Weiterbildung und Berufsqualifizierung im Bereich der Wirtschaftsprüfung, der Steuerberatung sowie der damit zusammenhängenden betriebswirtschaftlichen Beratung. Die Forschung in den Bereichen der Wirtschaftsprüfung und der Steuerberatung sowie die Forschung auf dem Gebiet der finanz- und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen von Gesetzesänderungen, Gesetzesreformen. Die öffentliche Darstellung, Präsentation von Forschungsergebnissen sowie die Darstellung und Aufklärung über Auswirkungen von Gesetzesänderungen und Gesetzesreformen in den Fachbereichen des Steuerrechts und der Wirtschaftsprüfung. Die Förderung der Fachstudierenden an der Hochschule Niederrhein durch Mitwirkung an Forschungsprojekten und sonstigen praxisbezogenen Projekten.