Der Vorstand besteht aus einer, zwei oder drei Personen. Besteht der Vorstand nur aus einer Person, so vertritt er die Gesellschaft alleine. Sind mehr Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Beteiligung an Unternehmen mit Sitz in Deutschland, jedoch lediglich Start-Up- und junge Unternehmen bis maximal 24 Monate nach Geschäftsaufnahme, als (atypisch) stiller Beteiligter oder in einer anderen mitunternehmerischen Form, bei der die Haftung auf einen spezifischen Betrag begrenzt ist, ferner die Verwaltung von eigenem Kapital.