(Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern und Liquidatoren die Befugnis erteilt werden, die Gesellchaft allein zu vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
die Beteiligung an der gegenwärtig unter medicoreha Rheydt GmbH & Co. KG firmierenden Kommanditgesellschaft mit Sitz in Mönchengladbach. Gegenstand der Kommanditgesellschaft ist der Betrieb einer medizinischen Rehabilitations- und Gesundheitseinrichtung.