Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
die Durchführung sämtlicher Arbeiten im Holz- und Bautenschutz, insbesondere die Durchführung der Baudiagnostik und der Anwendung innovativer Gebäude-Abdichtungssysteme, sowie der Bautrocknung, insbesondere der Anwendung technischer Trockensysteme sowie von Dämm- und Lüftungssystemen, ferner der Handel mit Produkten aller Art zur Beseitigung von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden.