Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
die Vercharterung und die Vermittlung von Yachten, Veranstaltung von Segelreisen, praktische und theoretische Segelausbildung zu sämtlichen amtlichen und nichtamtlichen Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen, Durchführung von Wassersportseminaren, Yachtmanagement, Yachtservice und Dienstleistungen rund ums Schiff, Einzelhandel mit Schifffahrts- und Segelzubehör und Schulungsbedarf, Sportartikeln und -kleidung.