Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind im Namen der Gesellschaft befugt, Rechtsgeschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, mit sich oder mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen.