Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Der Erwerb, die Vermietung und Verpachtung und die Verwaltung von Grundbesitz, des sonstigen eigenen Vermögens sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.