Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Errichtung, der Betrieb und die Verwaltung von Restaurations- und Beherbergungsbetrieben einschließlich branchengleicher und branchenähnlicher Tätigkeiten.