Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Herstellung und der Vertrieb von Mundstücken, Formen und Werkzeugen für die keramische Industrie. Die Gesellschaft ist berechtigt andere Erzeugnisse gleich welcher Art herzustellen, zu bearbeiten, zu erwerben und zu vertreiben.