Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Organisation und Erbringung von Leistungen im Öffentlichen Pesonennahverkehr (ÖPNV) gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie von Verkehren nach der Freistellungsverordnung und Geschäfts ähnlicher Art im Einklag mit den Regelungen des § 107 der Gemeindeordnung NRW. Die Gesellschafter bezwecken insoweit die Sicherung und Gewährleistung von Strukturen zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen innerhalb ihres Einzugsgebietes.