Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Allein- und einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlich haftenden Gesellschafterstellung der Firma Finkemeyer Immobilien-GmbH & Co. KG.