| Gegenstand | Aufgabe und Zweck der Gesellschaft ist die Einrichtung, das Betreiben und die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtung, die eine wirksame Hilfe für alte, kranke und behinderte Menschen einschließlich ihrer Familien bedeuten. Die Aufgaben und Zwecke werden bei alten, kranken und behinderten Menschen insbesondere verwirklicht durch: Pflege und Betreuung, z.B. Grundpflege, Behandlungspflege, Körperpflege, Ernährung, Hilfe im Haushalt, z.B. Einkaufen, Kochen, Waschen, Psychosoziale Begleitung, Betreuung und Beratung, z.B. bei der Wohnraumanpassung, der Durchführung der Pflege durch Angehörige, die Ernährungsanpassung, Sterbebegleitung, Hilfe der sozialen Integration durch Kommunikation und Mobilisation, Erholung und Rehabilitation durch die Bereitstellung von Einrichtungen und Geräten, die ein möglichst weitgehend selbstbestimmtes Leben in der häuslichen Umgebung ermöglichen. Die Gesellschaft legt Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit allen öffentlichen privaten, konfessionellen und wissenschaftlichen Organisationen ähnlicher Zielsetzung. |