| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO), insbesondere: - die Förderung der Religion (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO), - der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr 15 AO), - sowie mildtätiger Zwecke ( 53 AO), Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. die Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus sowie die Gründung, den Aufbau und die Förderung christlicher Gemeinden, 2. den Aufbau und die Unterstützung sozialer Einrichtungen und die Zusammenarbeit mit diesen, 3. die Förderung der Ausbildung zum Dienst in Gemeinde und Mission, 4. den Einsatz von Missionarinnen, Missionaren und weiteren Mitarbeiten den im kirchlichen und sozialen Dienst sowie deren Betreuung und Versorgung, 5. humanitäre, karitative, medizinische und finanzielle Hilfe für kranke und notleidende Menschen,darunter Witwen, Witwer, Waisen, Arme, Bedürftige, Flüchtlinge,Vertriebene, kinderreiche Familien und andere Personen in Not, 6. die selbstlose Unterstützung von Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen, seelischen oder materiellen Zustands auf Hilfe angewiesen sind, 7. Beratungsdienste für Familien und Einzelpersonen, 8. die Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen, 9. Freizeitprogramme für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, 10. die Beschaffung und der Transport von Hilfsgütern, 11. Nothilfe in Kriegs- und Katastrophengebieten, 12. die Unterstützung von Schulen und Ausbildungszentren mit Schulmaterialien und Ausstattung, 13. die Betreuung straffälliger Menschen und Unterstützung bei ihrer Reintegration nach der Haftentlassung, 14. die Unterstützung missionarischer und diakonischer Projekte, 15. die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen, Freizeiten, Tagungen, Studienreisen und Seminaren im ln- und Ausland, 16. Großveranstaltungen zur lnspiration und Mobilisierung von Menschen, die am christlichen Glauben interessiert sind, 17. das Erstellen und Bereitstellen von Literatur, audiovisuellen Hilfsmitteln, Werbematerialien sowie Online-Angeboten, 18. die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der vorgenannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften im ln- und Ausland, 19. die lnanspruchnahme von Hilfspersonen im ln- und Ausland gemäß § 57 Abs. 1AO. a) Mit den Hilfspersonen werden schriftliche Vereinbarungen getroffen, in denen die Aufgaben beschrieben sind. b) Die Hilfspersonen sind zur ordnungsgemäßen Abrechnung und Nachweisführung über erhaltene Mittel verpflichtet. |