Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a) Der Betrieb medizinischer Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V zur Erbringung der nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zulässigen ärztlichen sowie nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie der Betrieb von ärztlichen Nebenbetriebsstätten und sonstigen Filialpraxen entsprechend den maßgeblichen gesetzlichen Regelungen., b) die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern auch der Vorsorge und Rehabilitation, c) die Bildung von Kooperationen mit nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens, d) das Angebot neuer ärztlicher Versorgungsformen (zum Beispiel im Bereich der integrierten Versorgung).