Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
(1) Die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen, zahnärztlichen und nicht (zahn)ärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung, der Vorsorge und Rehabilitation und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie der integrierten Versorgung. Insbesondere kann sich die Gesellschaft mit anderen Medizinischen Versorgungszentren zu einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft im Sinne von § 33 Abs. 2 Ärzte-Zulassungsverordnung zusammenschließen. (2) Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte wahrzunehmen, die mit dem in Absatz 1 beschriebenen Unternehmenszweck in Zusammenhang stehen bzw. diesen fördern. Sie darf sich - im Rahmen des Unternehmenszwecks nach Abs. 1 - an anderen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen in Gänze übernehmen, gründen und betreiben, Tochtergesellschaften gründen und Zweigniederlassungen errichten. (3) Insbesondere ist die Gesellschaft berechtigt, Ärzte, kfm. Leitungspersonal, medizinische Fachangestellte und sonstiges Personal anzustellen, um den Gesellschaftszweck zu fördern. (4) Ziel der Gesellschaft ist die Verbesserung der ärztlichen und gegebenenfalls zahnärztlichen - insbesondere der hausärztlichen - Versorgung der Gemeinde Kalletal.