Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeden Geschäftsführer einzeln vertreten. Jeder Geschäftsführer darf für die Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vornehmen.
Gegenstand
Betrieb und die Unterhaltung eines Beachclubs, nebst sonstiger Eventplanung und Management von Events.