Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Der Erwerb, das Halten/Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen und anderen Vermögensgegenständen, Verwaltungstätigkeiten, die Erbringung von Dienstleistungen für diese verbundenen Unternehmen sowie der Erwerb, das Halten/Verwalten, das Anmieten/Vermieten und das Veräußern von Vermögensgegenständen und Immobilien. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vorgenannten Zwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft ist auch zur Aufnahme weiterer Geschäftszweige, zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland sowie zur Beteiligung an und Gründung von anderen Unternehmen berechtigt. Die Gesellschaft kann Unternehmen unter ihrer Leitung zusammenfassen.