Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
1. Der Betrieb eines Verlages mit Anzeigenblättern, die Onlinevermarktung und Medienberatung sowie die Direkt- und Verbundwerbung insbesondere durch Prospekt- und Warenprobenverteilung sowie ähnliche Geschäfte. 2. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche (in- und ausländische) Unternehmen errichten, erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.