Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Immobiliendarlehensvermittlung nach § 34i GewO, die Vermittlung und Vermarktung von Finanzierungen und Immobilien nach § 34c GewO 1. und 2. sowie der Handel (An- und Verkauf) von Immobilien.