Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren oder allen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
ist die Erstellung von Gutachten zu Fahrzeugschäden und Maschinen aller Art sowie deren wirtschaftliche Bewertung. Darüber hinaus befasst sich das Unternehmen mit Schadenanalytik jeglicher Art zur Feststellung der Schadenursächlichkeit und zum Zwecke der Beweissicherung, sowie deren wirtschaftliche Bewertung. Das Unternehmen behält sich vor, auf Anfrage für weitere Fachbereiche außerhalb des Kraftfahrzeug-, Kraftverkehrs- und Maschinenwesens tätig zu werden.