| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft ist: a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte zu vermitteln, zu vermieten oder sonstwie zu nutzen, b) Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen, gewerblichen Räumen im eigenen oder fremden Namen, für eigene oder fremde Rechnung, c) Abschluss und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen zu vermitteln, d) Abschluss und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagengesellschaft, ausländischen Investmentsanteilen, sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft zu vermitteln, e) sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind. Sie kann sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art - auch als persönlich haftende Gesellschafterin - beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |