Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (002)
Gegenstand
Das Entwickeln, Erwerben und Veräußern von Immobilien, Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnungs- und Teileigentum, einschließlich gewerblicher Räume, Entwickeln und Durchführen von Projekten des Hoch- und Tiefbaus und die damit verbundenen Lieferungen/Leistungen sowie die Vorbereitung, Errichtung und Betreuung von Bauvorhaben, sowohl für eigene als auch für fremde Rechnung und schließlich die Verwaltung und der Betrieb von Grundstücken, Wohnungs- oder Teileigentum.