Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
(1) Die Erbringung von Kinder- und Jugendhilfeleistungen, von Eingliederungshilfen (nach § 35a SGB VIII sowie §§ 53 und 54 SGB XII) und von Familienhilfe (nach § 27 SGB VIII). (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zweck der Gesellschaft ist es, Menschen mit Behinderung ohne Diskriminierung und unter Chancengleichheit den Zugang zu einem inklusiven Bildungssystem zu ermöglichen. Kindern und Jugendlichen mit geistigen, körperlichen oder seelisch-emotionalen Einschränkungen soll dabei individuelle Unterstützung geboten und ihre Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert und verwirklicht werden.